Kaufvertrag des Hauses vom Notar beurkunden lassenUnser Notariat in Langenlois steht Ihnen erfahren und kompetent zur Verfügung.
Rechtsgültige Verträge erfordern Fachwissen, um dauerhaft Bestand zu haben. In diesem Zusammenhang müssen Formalitäten eingehalten und weitere Schritte eingeleitet werden. Aus diesem Grund ist der Kaufvertrag eines Hauses generell von einem zugelassenen Notar wie Mag. Gerhard Fiegl zu beurkunden. So ist sichergestellt, dass eine kompetente Beratung und Aufklärung über die Rechtsfolgen erfolgt.
Diese Verträge beurkundet der Notar
Anders als bei Rechtsstreitigkeiten wird im Falle der notariellen Beurkundung die beste Lösung für alle Beteiligten erarbeitet. Der Notar nimmt Einsicht ins Grundbuch, erstellt den Kaufvertrag für das Haus und/oder das Grundstück, führt die Lastenfreistellung sowie die Eintragung des Eigentumsrechtes im Grundbuch durch.
Nachfolgend finden Sie eine Auflistung über die unterschiedlichen Verträge und Leistungen unseres Notariats:
- Kaufvertrag für Haus und/oder Grundstück
- Treuhandschaft
- Schenkung und Übergabe
- Ehe- beziehungsweise Partnerschaftsvertrag
Kaufverträge für Grundstücke und Immobilien werden in der Regel durch einen von der Bank bereitgestellten Kredit finanziert. Als Treuhänder übernimmt Mag. Gerhard Fiegl die Vermögenswerte und trägt somit zum Schutz beider Vertragspartner bei. Die Auszahlung des Kaufpreises an den Verkäufer erfolgt erst dann, wenn alle Bedingungen für eine ordnungsgemäße Abwicklung des Kaufvertrages erfüllt sind. Für die Verwaltung der Treuhandgelder steht eine Spezialbank, die Notartreuhandbank (NTB), zur Verfügung.
Schenkung und Übergabe
Bei Schenkungen und Übergaben stehen nicht nur familiäre Fragen, sondern auch das Erbrecht, Zivilrecht, Steuerrecht und Sozialversicherungsrecht im Vordergrund. So fällt bei der Weitergabe von Immobilien die Grunderwerbssteuer an.
Zudem muss das Schenkungsmeldegesetz beachtet und die gesetzliche Meldung an das Finanzamt durchgeführt werden. Unser Notariat schenkt allen Vorschriften die nötige Aufmerksamkeit und bedenkt unter anderem die Absicherung des Übergebers bezüglich Wohnungsrecht, Ausgedinge, Pflichtteilsverzichtsverträgen.
Ehe- und Partnerschaftsverträge
Während das Eherecht gesetzlich geregelt ist, lassen sich Lebensgemeinschaften durch entsprechende Partnerschaftsverträge autonom gestalten. Dies regelt komplexe rechtliche Fragen, sollte die Partnerschaft aufgelöst werden. Darüber hinaus ist zu bedenken, dass das Erbrecht des Lebensgefährten testamentarisch abzusichern ist, da ansonsten Anverwandte bis zur Linie der Urgroßeltern als Erben gelten.
Im Rahmen des Ehegüterrechts ist es ebenfalls möglich, spezielle Vereinbarungen über die vermögensrechtliche Situation zwischen den Ehepartnern zu treffen. Insbesondere im Falle einer Scheidung sind diese von höchster Bedeutung.
Vereinbaren Sie einen Termin für eine notarielle Beratung – auch, wenn Sie unsere Dienste in weiteren Bereichen wie Vorsorgevollmacht, Verlassenschaften und Beglaubigungen benötigen.